Aktivitäten

Neues für Miltachs Schulanfänger


Für die Schuleinschreibung zum Schuljahr 2021/22 an der Grundschule Miltach gelten aufgrund der Infektionslage folgende Regelungen:

1. Der Elternabend, der für den 24. Februar geplant war, muss ersatzlos entfallen.

2. Die Schuleinschreibung findet nur per Post statt.

Die Eltern werden gebeten, das Frageblatt, das bereits per Post versandt worden ist, zeitnah zurückzugeben. Bescheide zu den bereits beantragten Verschiebungen der Einschulung werden nächste Woche verschickt.

Weitere Anträge zu Verschiebung, Zurückstellung bzw. vorzeitiger Einschulung sind bis spätestens 26. Februar zu stellen.

Am 1. März werden die amtlichen Unterlagen verschickt. Die Schule ersucht um Rückgabe der bearbeiteten und unterschriebenen Formulare bis spätestens Dienstag, 9. März.

Bei allen Fragen zum amtlichen Vorgehen oder zur Schulreife bzw. Schulfähigkeit steht Rektorin Ulrike Nauen zur Verfügung unter der Telefonnummer 09944 533 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


Für die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 zur Einschulung anstehen gelten folgende Richtlinien:

1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 30.09.2015
geboren sind.

2. Sonderfall: Einschulungskorridor: Ist Ihr Kind zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.09.2015 geboren, können Sie den sog. „Einschulungskorridor“ in Anspruch nehmen.
Dann haben Sie 2 Möglichkeiten:
- Sie schulen Ihr Kind normal ein.

- Sie können die Einschulung auf das Schuljahr 2022/23 verschieben. Rufen Sie dazu einfach im Sekretariat an oder schicken Sie eine Mail. Sie erhalten den „Antrag auf Verschiebung der Einschulung“ dann per Post oder per Mail.

3. Sonderfall: Zurückstellung: Wenn Sie Ihr Kind (geboren vor dem 1. Juli 2015) zurückstellen lassen wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit der Schulleiterin.

4. Einschulung nach Zurückstellung 2020/21: Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Wir brauchen mindestens 1 Email – Adresse (die, die Sie in der Regel nutzen), die wir ab Mai in unser Eltern – Schüler – Informationssystem (ESIS) einbinden können. ESIS lässt sich auch als App auf Ihr Handy laden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Bitte melden Sie sich aber noch nicht bei ESIS an.

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